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Wer­de Teil der Genos­sen­schaft und unter­stüt­ze krakelee.

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Bei unse­rer Grün­dung fal­len hohe Kos­ten an (für Umbau, Anschaf­fun­gen, Kau­ti­on), die wir über Genos­sen­schafts­an­tei­le, Mit­glie­der­dar­le­hen und über Crowd­fun­ding finan­zie­ren werden.

Auf die­ser Sei­te erklä­ren wir, wie du mit Genos­sen­schafts­an­tei­len und Mit­glie­der­darle­hen dabei hel­fen kannst, die Finan­zie­rung des Pro­jekts zu ermög­li­chen und legen die Unter­schie­de der bei­den Finan­zie­rungs­we­ge offen. Soll­test du uns auf einem der bei­den Wege unter­stüt­zen wol­len, schlie­ßen wir einen rechts­ver­bind­li­chen Ver­trag, deren Ent­wür­fe du dir wei­ter unten anse­hen kannst. Wir neh­men den Inhalt die­ser Ver­ein­ba­run­gen sehr ernst und bemü­hen uns um eine kla­re und ein­deu­ti­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on. Natür­lich ste­hen wir dir bei Fra­gen zur Verfügung.

Möglichkeit 1 – Zeichne Anteile!

Wer­de Teil von krakelee: Tritt der Genos­sen­schaft bei und zeich­ne einen oder meh­re­re Antei­le zu je 250€. Antei­le wer­den bei der krakelee eG grund­sätz­lich nicht ver­zinst und haben eine Kün­di­gungs­frist von zwei Jah­ren. Die Genos­sen­schaft kann der Kün­di­gung und der Aus­zah­lung der Antei­le grund­sätz­lich nur dann nach­kom­men, wenn sie hier­durch nicht in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gerät. Es besteht auch die Mög­lich­keit, Antei­le an ande­re Per­so­nen zu über­tra­gen. Auch eine Aus­schüt­tung von Über­schüs­sen ist mög­lich – die­se wer­den in den ers­ten Jah­ren und vor Til­gung der Dar­le­hen aber nicht anfal­len. Grund­sätz­lich soll­test du wis­sen, dass unser Pro­jekt kul­tu­rel­le Zwe­cke unter­stüt­zen und siche­re Arbeits­stel­len schaf­fen will. Aus­schüt­tun­gen an Anteilseigner*innen sind also kein vor­ran­gi­ger Zweck unse­rer Genossenschaft.

Konditionen auf einen Blick

  • Höhe eines Anteils: 250€
  • Anzahl der Antei­le: 1–100
  • Lauf­zeit: unbefristet
  • Kün­di­gungs­frist: 2 Jahre
  • Zins­satz: 0%

Als För­der­mit­glied von krakelee eG unter­stützt du die Grün­dung des Clubs finan­zi­ell und ideell.  Du wirst regel­mä­ßig infor­miert und kannst ohne akti­ves Stimm­recht an der jähr­lich statt­fin­den­den Gene­ral­ver­samm­lung teil­neh­men. Ordent­li­che Mit­glied­schaf­ten mit akti­vem Stimm­recht in der Gene­ral­ver­samm­lung sind den Mit­ar­bei­ten­den des Clubs vor­be­hal­ten. Hier erfährst du mehr über die Genos­sen­schaft und ihre Struktur.

Wie zeichne ich Anteile?

Wenn du dir bereits sicher bist, dass du Mit­glied wer­den willst und einen oder meh­re­re Antei­le zeich­nen möch­test, kannst du hier die Bei­tritts­er­klä­rung her­un­ter­la­den, aus­fül­len, unter­schrei­ben und uns per Post zukom­men las­sen. Bei Fra­gen kannst du uns jeder­zeit kontaktieren.

Hier kannst du unse­re Sat­zung herunterladen:

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Wer Mit­glied wer­den möch­te, muss unse­rem Leit­bild zustimmen:

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Hier kannst du die Bei­tritts­er­klä­rung herunterladen:

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Möglichkeit 2 – Gewähre ein Mitgliederdarlehen!

Du kannst uns außer­dem durch ein soge­nann­tes qua­li­fi­zier­tes Nach­rang­dar­le­hen unter­stüt­zen. Damit sind Geld­be­trä­ge gemeint, die krakelee eG von ihren Mit­glie­dern direkt gelie­hen wer­den. Um uns ein Dar­le­hen zu geben muss zuvor also min­des­tens ein Anteil gezeich­net wer­den. Nach­rang­dar­le­hen sind ab einer Min­dest­sum­me von 500€ mög­lich, kön­nen ver­zinst und je nach Ver­ein­ba­rung an eine fes­te Lauf­zeit gekop­pelt werden.

Konditionen auf einen Blick

  • Art: Mit­glie­der­dar­le­hen mit qua­li­fi­zier­ter Nachrangvereinbarung
  • Darlehensgeber*in: Mit­glie­der der krakelee eG
  • Min­dest­be­trag: 500€
  • Zins­satz: 0–1% (Abwei­chun­gen sind Verhandlungssache)
  • Son­der­til­gung: jeder­zeit möglich
  • Maxi­ma­le Höhe: 25.000€
  • Lauf­zeit: fle­xi­bel

Was genau bedeutet »qualifiziertes Nachrangdarlehen«?

Bei einem soge­nann­ten »Dar­le­hen mit qua­li­fi­zier­ter Nach­rang­ver­ein­ba­rung« han­delt es sich um eine beson­de­re Form eines Dar­le­hens (»Kre­dits«), der einer Genos­sen­schaft von ihren Mit­glie­dern unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen gewährt wer­den kann. Nach­rang bedeu­tet, dass im Fal­le von Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten zunächst Dar­le­hen mit Vor­rang (Bank­kre­di­te) und sons­ti­ge Ver­bind­lich­kei­ten bedient wer­den müs­sen. Der Zusatz qua­li­fi­ziert meint, dass die Genos­sen­schaft For­de­run­gen nur bedie­nen darf (Til­gung und Zin­sen), wenn sie dadurch nicht in finan­zi­el­le Not gerät.

Welches Risiko birgt ein solches Darlehen?

Mit dem qua­li­fi­zier­ten Nach­rang­dar­le­hen trägst du im Ver­gleich zu einer uns ggf. Geld lei­hen­den Bank grund­sätz­lich ein höhe­res Risi­ko. Im Fal­le einer schlech­ten Finanz­la­ge der krakelee eG kann das Dar­le­hen nach Ende der Lauf­zeit mög­li­cher­wei­se nicht aus­ge­zahlt wer­den (»qua­li­fi­ziert«). Soll­te die Genos­sen­schaft insol­vent wer­den, hat der Bank­kre­dit bei der Auf­tei­lung der Insol­venz­mas­se Vorrang.

Ande­rer­seits gel­ten Genos­sen­schaf­ten als sehr siche­re Anla­ge­op­ti­on mit hoher Resi­li­enz auch in Kri­sen­zei­ten. Die inter­ne Struk­tur, die Ein­bet­tung in regio­na­le und sozia­le gesell­schaft­li­che Gefü­ge, die Unter­stüt­zung durch ihre Mit­glie­der selbst und nicht zuletzt die regel­mä­ßi­ge wirt­schaft­li­che Über­prü­fung durch den Prüf­ver­band füh­ren zu extrem nied­ri­gen Insol­venz­ra­ten: weni­ger als 1% aller deut­schen Genos­sen­schaf­ten gehen insol­vent.1

Warum können nur Mitglieder Darlehen gewähren?

Die krakelee eG kann Dar­le­hen von Pri­vat­per­so­nen nur anneh­men, wenn sie Mit­glied in der Genos­sen­schaft sind. Dies ergibt sich aus dem Kre­dit­we­sen­ge­setz: Die Annah­me von Finanz­mit­teln (wie Dar­le­hen) ist als soge­nann­tes »Ein­la­gen­ge­schäft« nur Ban­ken vor­be­hal­ten. Die Gewäh­rung von Dar­le­hen bis 25.000€ durch Mit­glie­der einer Genos­sen­schaft bil­det hier­bei eine Ausnahme.

Wie lange läuft das Darlehen?

Ob das Dar­le­hen befris­tet oder unbe­fris­tet sein soll, ent­schei­dest du. Befris­te­te Dar­le­hen enden auto­ma­tisch nach der ver­ein­bar­ten Zeit. Unbe­fris­te­te Dar­le­hen haben eine Kün­di­gungs­frist. Da wir beson­ders zu Beginn auf Pla­nungs­si­cher­heit ange­wie­sen sind, haben alle Dar­le­hen eine Min­dest­lauf­zeit von 3 Jah­ren. Als Pro­jekt mit soli­da­ri­schem Grund­ver­ständ­nis wol­len wir in Ein­zel­fäl­len, bei Bedarf und nach Mög­lich­keit, von die­ser Rege­lung abwei­chen. Sprich uns bei Fra­gen also ger­ne an!

Wird das Darlehen verzinst?

Das Dar­le­hen kann ver­zinst wer­den. Wir bie­ten einen jähr­li­chen Zins­satz von 0% – 1% an. Die genaue Höhe legst du fest. Je gerin­ger der Zins­satz aus­fällt, des­to schnel­ler und leich­ter kön­nen wir gelie­he­nes Kapi­tal für Grün­dungs­in­ves­ti­tio­nen zurück­zah­len und auf eige­nen Bei­nen ste­hen. Es gibt auch die Mög­lich­keit, nur vor­läu­fig auf Zins­zah­lun­gen zu ver­zich­ten, bei­spiels­wei­se solan­ge die Räum­lich­kei­ten saniert wer­den und wir fak­tisch noch kei­ne Betriebs­ein­nah­men gene­rie­ren kön­nen. Sprich uns gern an, wenn du ein Dar­le­hen geben möch­test, aber abwei­chen­de Kon­di­tio­nen wünschst.

Was habe ich davon, ein Darlehen zu geben?

Du kannst mit dei­ner Unter­stüt­zung als Darlehensgeber*in einen direk­ten Bei­trag zur Rea­li­sie­rung des Pro­jek­tes leis­ten, das ohne die Unter­stüt­zung von (Förder-)Mitgliedern nicht umsetz­bar wäre. Wir bie­ten dir dabei die Gewiss­heit, dass dein Geld einem nach­hal­ti­gen, demo­kra­ti­schen und sozio­kul­tu­rel­len Zweck dient.

Erfah­re mehr dar­über, war­um es sich lohnt, die krakelee eG zu unterstützen 

War­um Genoss*in werden?

Wie gewähre ich ein Darlehen?

Unse­re Dar­le­hen sind zweck­ge­bun­den. Das heißt, wir rufen sie erst dann ab, wenn wir sie tat­säch­lich brau­chen. Hier­für unter­zeich­nen wir eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung, die du hier dem­nächst fin­den kannst. 

Wenn du dich dazu ent­schließt, uns ein Dar­le­hen zu geben, kannst du uns bereits jetzt eine Absichts­er­klä­rung über die­ses künf­ti­ge Dar­le­hen aus­stel­len. Die­se ist recht­lich nicht bin­dend, for­mu­liert aber eine kla­re Absicht dei­ner­seits, mit der wir bes­ser pla­nen kön­nen und z.B. ande­ren Kreditgeber*innen wie Ban­ken unse­re Sol­venz und unse­ren Rück­halt demons­trie­ren können.

Wir wür­den uns sehr dar­über freu­en von dir eine Absichts­er­klä­rung zu erhal­ten. Du kannst sie hier her­un­ter­la­den und dann aus­ge­füllt per Mail (finanzierung@krakelee.org) oder Post an uns sen­den. Wie immer gilt, dass du uns bei Fra­gen jeder­zeit kon­tak­tie­ren kannst!

hier kannst du die Absichts­er­klä­rung herunterladen:

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Häufige Fragen

Soll ich lieber Anteile zeichnen oder ein Darlehen geben?

Mit der Zeich­nung von Antei­len trägst du — ganz im Sin­ne der Genos­sen­schafts­idee — aktiv zur Bil­dung von Eigen­ka­pi­tal bei. Du wirst also im Umfang dei­ner Antei­le zur Mitbesitzer*in des Clubs und ermög­lichst mit dei­nem Geld, dass die Genos­sen­schaft nach­hal­tig wirt­schaf­ten kann. Mit einem Dar­le­hen hin­ge­gen ver­leihst du Geld an die Genos­sen­schaft. Wie bereits erör­tert, musst du aber auch zur Gewäh­rung eines Dar­lehns För­der­mit­glied sein, also min­des­tens einen Anteil zeichnen.

Ganz prak­tisch unter­schei­den sich bei uns Antei­le und Dar­le­hen eher gering­fü­gig: Antei­le haben kei­ne Lauf­zeit aber eine Kün­di­gungs­frist von 2 Jah­ren. Du erhältst kei­ne Zin­sen, kannst aber – auf Beschluss der Gene­ral­ver­samm­lung – an Gewin­nen betei­ligt wer­den. In den Anfangs­jah­ren ist hier­mit aber nicht zu rech­nen, da zunächst das zur Eröff­nung auf­ge­nom­me­ne Fremd­ka­pi­tal erwirt­schaf­tet und zurück­ge­zahlt wer­den muss. Dar­le­hen auf der ande­ren Sei­te kön­nen je nach Ver­ein­ba­rung ver­zinst sein, eine Lauf­zeit auf­wei­sen und jeder­zeit (vor­zei­tig) sei­tens der Genos­sen­schaft getilgt wer­den. Bei­den ist gemein, dass eine Aus­zah­lung oder Til­gung nur dann erfol­gen kann, wenn das die Genos­sen­schaft nicht in finan­zi­el­le Not bringt. Im Fal­le einer Insol­venz der Genos­sen­schaft hat zudem in bei­den Fäl­len die Rück­zah­lung eines Bank­kre­dits und der Aus­gleich ande­rer Ver­bind­lich­kei­ten Vorrang.

Mit Genos­sen­schafts­an­tei­len unter­stützt du uns am Meis­ten! Wenn vie­le Antei­le gezeich­net wer­den wird es uns leich­ter fal­len, Inves­ti­tio­nen zur Grün­dung zu täti­gen.  Schließ­lich spa­ren wir so monat­li­che Zins­zah­lun­gen. Das hilft uns dabei, schnel­ler auf eige­nen Bei­nen ste­hen zu kön­nen. Selbst­ver­ständ­lich kannst du bei­de Model­le auch kombinieren.

Welchen Zinssatz sollte ich wählen?

Wir haben uns bewusst dazu ent­schlos­sen, den Zins­satz nicht vor­ab fest­zu­set­zen. Wir sind uns dar­über bewusst, dass bei den der­zei­ti­gen Infla­ti­ons­ra­ten ein Zins­satz von bis zu einem Pro­zent kei­nen rea­len Gewinn dar­stellt. Bei unse­rem Pro­jekt ste­hen aber vor allem  ideel­le Wer­te im Vor­der­grund: Wir wir­ken vor Ort kul­tu­rell und poli­tisch, schaf­fen Raum und gestal­ten Stadt aktiv mit. Dies mit zu ermög­li­chen ist der Gewinn, den wir dir für dein Invest­ment bie­ten können.

Welche Laufzeit sollte ich wählen?

Lauf­zei­ten von weni­gen Jah­ren stel­len uns als Genos­sen­schaft vor die Her­aus­for­de­rung, das Dar­le­hen zu til­gen, wäh­rend wir uns noch im Auf­bau befin­den und ggf. einen Bank­kre­dit til­gen müs­sen. Wenn es dir mög­lich ist, das Geld für einen lan­gen Zeit­raum zu lei­hen, gewin­nen wir an Planungssicherheit.

Letzt­lich soll­test du auch in die­ser Fra­ge genau über­le­gen, ob und wann du das Geld brau­chen könn­test, da die Finanz­mit­tel über die Lauf­zeit fest in unse­ren Wirt­schafts­plan ein­ge­rech­net sind und nicht unbe­dingt auf dei­nen Wunsch hin frü­her getilgt wer­den können.

Was bedeutet das alles für mich steuerlich?

Die Gewäh­rung eines Dar­le­hen und der Kauf eines Anteils selbst hat steu­er­lich kei­ne Aus­wir­kun­gen. Gewinn­aus­schüt­tun­gen und Zin­sen dar­aus unter­lie­gen jedoch regu­lär der Ein­kom­mens­steu­er. Du musst sie – wie alle ande­ren Ein­nah­men – in dei­ner Steu­er­erklä­rung ange­ben, wo sie je nach dei­nen per­sön­li­chen Ver­hält­nis­sen ver­steu­ert wer­den können.

Habe ich durch eine Investition weitere Vorteile?

Als För­der­mit­glied wirst du regel­mä­ßig über den wirt­schaft­li­chen Stand der Genos­sen­schaft infor­miert, du wirst zur Gene­ral­ver­samm­lung ein­ge­la­den und kannst an Ver­an­stal­tun­gen teil­neh­men, die wir nur für unse­re Mit­glie­der planen.

Von dei­nen gezeich­ne­ten Antei­len oder einem Dar­le­hen pro­fi­tie­ren unse­re Mit­ar­bei­ten­den, unse­re Besucher*innen, die Köl­ner Club-Sze­ne und die gesam­te Stadt. Wer bei uns arbei­tet erhält durch dei­ne Unter­stüt­zung eine Stel­le mit der Mög­lich­keit zur Mit­be­stim­mung. Mehr dazu fin­dest du auch in unse­rem Text: 

War­um Genoss*in werden?

Aber die Inflation!

Das Club­ster­ben ist im vol­len Gan­ge und „wir“ als Gesell­schaft ver­lie­ren damit vie­le Orte der Ent­fal­tung, des Mit­ein­an­ders, der geleb­ten Uto­pie. Die kol­lek­ti­ve Finan­zie­rung die­ses Vor­ha­bens bie­tet die Mög­lich­keit, trotz der Kri­sen­si­tua­ti­on und der stadt­pla­ne­ri­schen Untä­tig­keit sei­tens der Poli­tik die­sen Trend zu brechen.

Kontakt und Finanzsprechstunde

Du hast Fragen oder möchtest uns einfach mal kennenlernen?
Dann melde dich gerne bei uns!

arrow-whitefinanzierung@krakelee.org
oder ver­ein­ba­re per Mail einen Ter­min für ein Tele­fo­nat oder ein per­sön­li­ches Treffen.

arrow-whiteIn unse­rer tele­fo­ni­schen Sprech­stun­de mon­tags 17:00–20:00 Uhr: 0176 952 948 11

Bit­te beach­te, dass wir kei­ne Rechts­be­ra­tung geben kön­nen und dür­fen. Im Zwei­fels­fall soll­test du eine pro­fes­sio­nel­le juris­ti­sche Bera­tung einholen.


Fuß­no­ten:
1 »Die ange­hen­den Genos­sen müs­sen vor Start ihres Unter­neh­mens einen Busi­ness­plan für die ers­ten drei Jah­re vor­le­gen, der vom Ver­band gründ­lich geprüft wird. Die­se Kon­trol­le macht die Sta­bi­li­tät der Genos­sen­schaf­ten aus, deren Insol­venz­quo­te bei nur 0,1 Pro­zent liegt.« Quel­le: Sil­ke Bigal­ke (15.12.2009): »Wenn Unter­neh­mer zu Genos­sen wer­denHan­dels­blatt, https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/genossenschaften-wenn-unternehmer-zu-genossen-werden-seite‑2/3327322–2.html (abge­ru­fen am 06.05.2022)